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Aufgaben

Die Durchführung der folgenden Aufgaben steht im Vordergrund des Angebots der Flächenagentur:
- Auswahl von Suchräumen nach raumordnerischen, landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielsetzungen (siehe auch §1a (3) Baugesetzbuch)
- Abstimmung der Suchräume mit der Landwirtschaftskammer und dem Kreislandvolk
- Beauftragung zur Ermittlung des Ist-Zustandes (Biotoptypen, Brutvögel)
- Information über die naturschutzfachlichen Ziele und damit über die Bewirtschaftungsauflagen an die Landeigentümer und Bewirtschafter
- Vermittlung von Flächen aus den Suchräumen heraus entsprechend der vorher festgelegten Entwicklungsziele und der mitgeteilten Teilnahmebereitschaft zu verkaufen oder eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen
- Management und Kontrolle auf den vermittelten Kompensationsflächen.

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