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Neuer Wald ensteht

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Für Sie



Winter in der Jader Moormarsch

Sie sind ein sogenannter Vorhabenträger?

D.h. jemand, der nach §7-12 NNatG (Niedersächsisches Naturschutzgesetz) einen Eingriff in Natur und Landschaft plant. Dann sind Sie nach dem Gesetz (siehe oben) verpflichtet diesen Eingriff auszugleichen (sogenannte Eingriffsregelung).

Die Flächenagentur kann Ihnen entsprechende Flächen vermitteln:

In Außendeichs gelegenen Flächen
Zur Entwicklung von Grünland-Grabenarealen
Zur Entwicklung von Sumpf- und Röhrichtvegetation
Zur Entwicklung von Fließgewässern und deren Auen
Zur Entwicklung von Wald sowie kleinflächigen Gehölzstrukturen
Maßnahmen zum Ausgleich des Landschaftsbildes

 

Die Flächenagentur bietet Hilfestellungen beim Kauf oder der Eintragung einer Grunddienstbarkeit an.

Sie bietet:

Eine kostenneutrale Übernahme der Flächen in das Landkreiseigentum.
Die Durchführung des Managements, hier Abschluss von Pachtverträgen
Gewährleistung der dauerhaften Bewirtschaftung, Aufforstung, Instandsetzung von Überfahrten, Grabenräumung, Rodungen, etc.
Kontrolle der Flächen im Hinblick auf Brutvorkommen (siehe : Standards im Wiesenvogelschutz), Entwicklung der angestrebten Biotoptypen sowie die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen.

 

Kleinere Eingriffe können in einem landkreiseigenen Flächenpool ausgeglichen werden z.B. Gehölzrodungen oder Grabenverrohrungen, etc.

Ein frühzeitiges Einbeziehen der Flächenagentur erspart Ihnen lange Planungszeiten.

 

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