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 Winter in der Jader Moormarsch
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D.h. jemand, der nach §7-12 NNatG (Niedersächsisches Naturschutzgesetz) einen Eingriff in Natur und Landschaft plant. Dann sind Sie nach dem Gesetz (siehe oben) verpflichtet diesen Eingriff auszugleichen (sogenannte Eingriffsregelung).
Die Flächenagentur bietet Hilfestellungen beim Kauf oder der Eintragung einer Grunddienstbarkeit an.
Kleinere Eingriffe können in einem landkreiseigenen Flächenpool ausgeglichen werden z.B. Gehölzrodungen oder Grabenverrohrungen, etc.
Ein frühzeitiges Einbeziehen der Flächenagentur erspart Ihnen lange Planungszeiten.