Mit Ihnen

Naturschutzfachliche Entwicklungsziele, wie der Wiesenvogelschutz können nur durch entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und damit in enger Zusammenarbeit mit Ihnen den Landwirten umgesetzt werden. Die unter den Quellen aufgeführten Standards beziehen sich auf den Kiebitz, die Bekassine und die Uferschnepfe. Vereinzelt wird auch der Wachtelkönig besonders auf den Strohauser Vordeichflächen gesehen. Hier wird der erste Schnitt erst nach dem 15.8. durchgeführt. Dies wird zusätzlich zur Nullpacht mit 300,-€ pro Hektar vergütet. Bei den Quellendokumenten ist ebenfalls die Punktwerttabelle für Erschwernisausgleich für Grünland abgedruckt. Diese ist als Kalkulationsgrundlage auch für den Ausgleich auf den Kompensationsflächen zu sehen, wobei die zu Nullpacht vergebenen Flächen in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Sollten Sie Landeigentümer von Flächen sein und möchten Sie diese veräußern, können Sie diese jederzeit der Flächenagentur anbieten. Je nach Lage und Eignung der Flächen können Sie mit einer Vermittlung der Flächen rechnen. Zur kurzfristigen Klärung Ihrer Chancen ist es sinnvoll das Formular unter Angabe der Flurstücke an die Flächenagentur zu schicken.
Sollten Sie Landeigentümer und Bewirtschafter sein, besteht für Sie auch die Möglichkeit eine Grunddienstbarkeit auf Ihr(e) Flurstücke eintragen zu lassen. Diese persönlich beschränkte Grunddienstbarkeit wird in Abt. II des Grundbuches zu Gunsten des sogenannten Vorhabenträgers eingetragen. Hiermit sichern Sie eine dauerhafte extensive Bewirtschaftung der Flächen zu. Sie bekommen dafür die Wertminderung Ihres Grundstückes und den benötigten Kapitalstock für Ihre dauerhafte Leistung ausgezahlt.
Sie entscheiden, wie viel Extensivierung in Ihrem Betrieb möglich ist.
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