Kontakt

Vanessa Heyse
Tel: 04401-927 367
email: vanessa.heyse @wesermarsch.de

Thorben Willers
Tel: 04401-927 343
eMail: thorben.willers @wesermarsch.de

Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Umwelt
Zimmer: 411

Mo.-Do.
08.30 Uhr – 12.00 Uhr &
13.00 Uhr – 14.30 Uhr
Fr. 8.30 Uhr – 12 Uhr

Mit Ihnen

Naturschutzfachliche Entwicklungsziele, wie der Wiesenvogelschutz können nur durch entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und damit in enger Zusammenarbeit mit Ihnen den Landwirten umgesetzt werden. Die unter den Quellen aufgeführten Standards beziehen sich auf den Kiebitz, die Bekassine und die Uferschnepfe. Vereinzelt wird auch der Wachtelkönig besonders auf den Strohauser Vordeichflächen gesehen.

Bei den Quellendokumenten ist ebenfalls die Punktwerttabelle für Erschwernisausgleich für Grünland abgedruckt. Diese ist als Kalkulationsgrundlage auch für den Ausgleich auf den Kompensationsflächen zu sehen.

Als Landeigentümer können Sie Ihre Flächen der Flächenagentur als Kompensationsfläche zum Kauf anbieten. Nach Prüfung der naturschutzfachlichen Eignung können die Flächen vom Landkreis Wesermarsch angekauft werden. Zur kurzfristigen Klärung der Eignung Ihrer Flächen werden die Flurstücksdaten benötigt.

Sollten Sie Landeigentümer und Bewirtschafter sein, besteht für Sie auch die Möglichkeit eine Grunddienstbarkeit auf Ihre Flurstücke eintragen zu lassen. Diese persönlich beschränkte Grunddienstbarkeit wird in Abt. II des Grundbuches zu Gunsten des sogenannten Vorhabenträgers  eingetragen. Hiermit sichern Sie eine dauerhafte extensive Bewirtschaftung der Flächen zu. Sie bekommen dafür die Wertminderung Ihres Grundstückes und den benötigten Kapitalstock für Ihre dauerhafte Leistung ausgezahlt.

Sie entscheiden, wie viel Extensivierung in Ihrem Betrieb möglich ist.